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Kündigungsrecht: Bei mehrjähriger Haftstrafe kann dem Arbeitnehmer gekündigt werden

| Muss der Arbeitnehmer eine mehrjährige Haftstrafe antreten, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. |

Quelle | LAG Hessen, Urteil vom 21.11.2017, 8 Sa 146/17, Abruf-Nr. 199352 unter www.iww.de.

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