Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht

Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist mit ihren weit mehr als 4000 Mitgliedern die größte Vereinigung von Spezialisten innerhalb des Deutschen Anwaltvereins. Sie besteht bereits seit 20 Jahren und ist ein Zusammenschluß von Rechtsanwälten, die sich auf das immer komplizierter werdende Verkehrsrecht spezialisiert haben.

Die Konsultierung eines Anwalts ist nicht nur dann notwendig, wenn man selbst nach einem Unfall mit der Schadensregulierung nicht mehr weiter kommt. Jeder geht ja auch sofort zum Arzt, wenn er verletzt ist oder Schmerzen hat und therapiert sich nicht etwa selbst. Sinnvoll ist es dann sogar einen Facharzt aufzusuchen, der sich mit dem speziellen Leiden besonders gut auskennt.

So empfiehlt es sich auch nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert ist. Der Verkehrsrechtsanwalt kann nicht nur kompetent die Haftungsfrage beurteilen, sondern er weiß auch, welche Schadenspositionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese gegenüber einer Versicherung durchsetzen kann. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Häufig machen sie durch unsinnige Erklärungen nichtwiedergutzumachende Fehler oder unterlassen es aus Unkenntnis, ihnen zustehende Ansprüche geltend zu machen (z.B. Haushaltsführungsschaden etc.).

Dabei ist wichtig zu wissen, daß der Schädiger eines Verkehrsunfalls bzw. dessen Versicherung stets auch die Kosten des Anwaltes im Umfange der erfolgten Regulierung tragen muß.

Selbst wenn der Anwalt dem Mandanten von der Durchsetzung seiner Ansprüche abraten muß, weil dies aussichtslos ist, ist die Kostenlast überschaubar. Die Kosten einer Erstberatung betragen maximal 190,00 EUR zuzüglich Kostenpauschale und Mehrwertsteuer. Derjenige, der über eine Rechtschutzversicherung verfügt, muß sich über die Kosten der Inanspruchnahme eines Anwaltes ohnehin keine Gedanken machen. Aber nicht nur nach Verkehrsunfällen steht der Verkehrsrechtsanwalt hilfreich zur Seite. Auch für Fragen des Führerscheinrechts, in Bußgeld oder Verkehrsstrafsachen und bei Fragen aus dem Pkw-Kaufrecht oder bei Werkstattärger steht der Verkehrsrechtsanwalt seinem Mandanten mit fundiertem Spezialwissen zur Seite.

Oft ist es auch ratsam, sich beraten zu lassen, bevor „das Kind in den Brunnen gefallen ist“, z.B. vor Abschluß eines Gebrauchtwagenkaufs.

Das gilt auch in Fällen selbstverschuldeter Verkehrsunfälle, wenn es um die Ansprüche gegenüber der Kaskoversicherung geht oder Ansprüche gegenüber der Unfallversicherung durchgesetzt werden müssen. Auch in solchen Fällen empfiehlt es sich, den Spezialisten zu Rate zu ziehen.

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht setzt sich auch im rechtspolitischen Raum für die Interessen der Geschädigten ein. Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht arbeiten beispielsweise in den Gremien des Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar mit. Der Verkehrsrechtsausschuß des Deutschen Anwaltvereins nimmt zu allen wichtigen Gesetzesvorhaben aus der Sicht der Anwaltschaft und der von ihr vertretenen Mandantschaft Stellung.

Da die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht zwischenzeitlich über 4.000 Mitglieder hat, ist es problemlos möglich, einen Verkehrsrechtsspezialisten in der unmittelbaren Nähe zu finden.

Einen Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht stellt auch die Fortbildung ihrer Mitglieder dar. Sie bietet ein umfangreiches Fortbildungsprogramm an, das sehr stark genutzt wird. Ihre Qualifikation erreichen und erhalten die Verkehrsrechtsanwälte daher durch die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen. So ist sichergestellt, daß die Verkehrsrechtsanwälte stets auf dem laufenden sind. Darüber hinaus ermöglichen regelmäßig stattfindende Tagungen den Gedankenaustausch und sichern so den gleichbleibenden Wissensstandard.

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