Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?

Gehen Sie zum Zahnarzt, wenn Sie schwanger sind? Zum Hausarzt, wenn Sie sich den Blinddarm rausnehmen lassen? Sie suchen sich selbstverständlich einen qualifizierten Spezialisten. Mit Ihrem Anwalt sollten Sie es genauso handhaben. Dass es auch bei den Anwälten Spezialisten für bestimmte Rechtsgebiete gibt, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben.

Welcher Anwalt neben der üblichen Berufsbezeichnung zugleich als Fachanwalt zugelassen werden darf, ist in der sogenannten Fachanwaltsordnung geregelt.

Die Fachanwaltsordnung legt im Einzelnen fest, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt tragen darf:

Gemäß § 2 Ziffer 1 FAO muss der Rechtsanwalt für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise für die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Anwalt an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden betragen. Fachanwaltsbezeichnungen können u. a. für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht etc. verliehen werden.

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