Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht

Die Kosten

RVG nach Maß

Die Kosten der Anwälte richten sich seit dem 30.06.2004 nicht mehr nach der BundesRechtsAnwaltsGebührenOrdnung (BRAGO). Seit dem 01.07.2004 gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) soweit zwischen Mandant und Anwalt nicht eine Honorarvereinbarung getroffen wurde. Das RVG regelt die Bezahlung des Anwalts für alle denkbaren anwaltlichen Tätigkeiten, wie etwa die außergerichtliche Geltendmachung einer Geldforderung, die Durchsetzung einer Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht, die Verteidigung eines Mandanten im Strafverfahren, eine Sozialgerichtsklage auf Rentenzahlung, eine Ehescheidung und vieles mehr.

Über die Gebühren allgemein zu informieren würde den Rahmen dieser Info- Seite sprengen. Fragen Sie einfach beim Erstgespräch, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Die Höhe der Gebühren kann in den seltensten Fällen vorher exakt bestimmt werden, da zumeist fraglich ist, ob es zum Gerichtsverfahren kommt oder ob die Sache durch einen Vergleich beendet wird. Zumindest kann so aber abgeklärt werden, wie teuer es mindestens und wie teuer es schlimmstenfalls werden kann.

In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist die Höhe der einzelnen Gebühr vom Streitwert abhängig. Unabhängig von diesem Streitwert kostet die sog. Erstberatung maximal 190,00 EUR zzgl. einer Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer. In den meisten Fällen ist die Erstberatung sehr viel günstiger. Manche Anwaltskollegen, beispielsweise Jura XX, haben Zeitweise mit Dumpingpreisen für die Erstberatung geworben. Ob man dort besser oder schlechter aufgehoben ist, kann ich beim besten Willen nicht beurteilen. Es kommt aber auch bei uns oft genug vor, dass gerade sozial schwächere Mandanten eine eher symbolische Erstberatungsgebühr in Höhe von lediglich 10,00 bis 20,00 EUR bezahlen.

Ein fairer Anwalt wird Ihnen während der ersten Beratung mitteilen, ob der Fall zu seinen Rechtsgebieten zählt und Ihnen – falls notwendig – einen qualifizierten Kollegen aus dem Kreis der Rechtsanwälte benennen. Meiner Ansicht nach sollte dieser Rat  selbstverständlich kostenlos sein.

anwalt.de

Bewertungen

ansehen...