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Betreuung: Justizministerium veröffentlicht neue Broschüre für Betreuerinnen und Betreuer

| Das Niedersächsische Justizministerium unterstützt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bei ihrer Aufgabe künftig mit der Broschüre „Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer“. Das Heft soll den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern ihre Tätigkeit erleichtern. Es enthält zahlreiche Muster für Anträge, Schreiben an das Gericht oder Berichtsvordrucke, zeigt typische Probleme auf und informiert über Hilfsmöglichkeiten. |

Allein in Niedersachsen sind derzeit rund 140.000 Menschen auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Rund zwei Drittel der Betreuungen übernehmen Ehrenamtliche. Häufig sind dies Familienangehörige. Aber auch Menschen, die nicht zur Familie der betreuungsbedürftigen Person gehören, sind in diesem Bereich tätig.

Aus dem Justizministerium heißt es dazu: „Menschen, die sich für die Übernahme einer rechtlichen ehrenamtlichen Betreuung entscheiden, leisten einen wertvollen Dienst für unsere Gemeinschaft. Dieses Engagement verdient unser aller Respekt und Anerkennung, vor allem aber auch unsere Unterstützung.“

Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer erhalten die Broschüre bei ihrer ersten Bestellung vom Betreuungsgericht. Sie steht aber auch als pdf-Datei auf der Internetseite des Niedersächsischen Justizministeriums unter www.mj.niedersachsen.de -> Service -> Publikationen (http://www.iww.de/sl1881) zur Verfügung.

Die Broschüre ist eine gute Hilfestellung. Bleiben jedoch noch Fragen offen oder besteht Unsicherheit, sollte Rat beim Anwalt eingeholt werden.

Quelle | Niedersächsisches Justizministerium

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