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Unfallreparatur: Versicherer muss Pauschale für Kleinersatzteile erstatten

| Eine Kleinteilepauschale in Höhe von zwei Prozent der sonstigen Ersatzteilkosten geht schadenrechtlich in Ordnung. |

So entschied es das Amtsgericht Lindau. Es argumentierte, dass eine detaillierte Abrechnung von Kleinersatzteilen wirtschaftlich kaum möglich sei. Allerdings: Doppelt abrechnen, geht nicht. Wird bis zur letzten Unterlegscheibe alles mit Einzelpreisen abgerechnet, kann nicht das Ganze noch einmal pauschaliert aufgeschlagen werden.

Quelle | Amtsgericht Lindau, Urteil vom 4.10.2017, 2 C 33/17, Abruf-Nr. 197204 unter www.iww.de.

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