Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht
Urteilskategorie
Urteilsarchiv

Restwert: Drei Angebote im Gutachten: Ein „Null-Angebot“ ist auch eins

| Der Geschädigte darf sich auf den im Schadengutachten benannten Restwert verlassen, wenn der Sachverständige drei lokale Angebote im Gutachten vermerkt hat und ein Überangebot des Versicherers zum Verkaufszeitpunkt noch nicht vorlag. Das gilt auch, wenn ein oder zwei „Null-Angebote“ dabei sind. |

So entschied es das Landgericht (LG) Berlin als Berufungsgericht und korrigierte damit ein Urteil des AG Berlin-Mitte. Das war der Meinung, im Gutachten seien keine drei Angebote gemäß der BGH-Rechtsprechung hinterlegt. Denn zwei Angebote lauteten auf „Null“. Damit hatte das Berufungsgericht kein Problem. Auch ein Null-Angebot ist ein Angebot.

Quelle | LG Berlin, Urteil vom 25.2.2015, 42 S 183/14, Abruf-Nr. 144236  unter www.iww.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert