Umgangsrecht: Verstoß gegen Umgangsregelung kann Ordnungsgeld nach sich ziehen
| Der betreuende Elternteil muss alle erzieherischen Möglichkeiten ausschöpfen, um auf das Kind einzuwirken, damit es den titulierten Umgang wahrnimmt. Tut er dies nicht, kann ein Ordnungsgeld gegen ihn festgesetzt werden. |
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