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Kündigungsrecht: Kündigungserklärung vor Massenentlassungsanzeige ist unwirksam

Kündigungsrecht: Kündigungserklärung vor Massenentlassungsanzeige ist unwirksam

| Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist gem. § 134 BGB in Verbindung mit § 17 Abs. 1 KSchG unwirksam, wenn die Kündigungserklärung erfolgt, bevor die Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. |

Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hin. Die Richter machten weitergehend deutlich, dass die Kündigungserklärung erfolgt ist, wenn das Kündigungsschreiben unterzeichnet ist. Auf den Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitnehmer kommt es nicht an.

Quelle | LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2018, 12 Sa 17/18, Abruf-Nr. 205928 unter www.iww.de.

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