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Haftungsrecht: Schäden durch Mäharbeiten können unabwendbar sein

| Schleudert das Mähwerk eines Traktors bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße ein Holzstück auf die Fahrbahn, durch das ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt wird, kann dies ein unabwendbares Ereignis sein. Der Fahrzeugeigentümer kann dann keinen Schadenersatz beanspruchen. |

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