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Aktuelle Gesetzgebung: Mindestlohn steigt zum 1.1.2020 auf 9,35 EUR

| Die Mindestlohnkommission hatte bereits am 26.6.2018 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2020 auf 9,35 EUR zu erhöhen. |

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer. Ausnahmen sind:

  • Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Neubeschäftigung
  • Azubis
  • Praktikanten (unter 3 Monaten)

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