| Eine Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen ist verfassungsgemäß. |
Das ist das Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde gegen die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Die Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde mangels Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung an. Aufgrund der Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnis des Gesetzgebers sei es mit dem Gebot der steuerlichen Lastengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar, eine später entstehende Einkommensteuer bei der Berechnung der Erbschaftsteuer in dieser Konstellation unberücksichtigt zu lassen.
Quelle | BVerfG, Beschluss vom 7.4.2015, 1 BvR 1432/10, Abruf-Nr. 144662 unter www.iww.de.
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