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Haftungsrecht: Kein Mitverschulden des Falschparkers bei mutwilliger Sachbeschädigung

| Wer absichtlich gegen einen ordnungswidrig geparkten Pkw tritt, haftet für den dadurch entstandenen Schaden, ohne dass sich der Pkw-Fahrer ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. |

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