| Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland sind auch dann als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG abziehbar, wenn Bargeld durch Geldboten übergeben wurde. Voraussetzung ist aber, dass durch Zeugen belegt werden kann, dass das Geld tatsächlich übergeben wurde. |
So entschied es das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg im Fall eines Mannes. Dieser hatte einen Bekannten gebeten, seinen 56 bzw. 58 Jahre alten Eltern bei Geschäftsreisen nach Süditalien Bargeld mitzubringen. Das konnte der Bekannte dem FG so überzeugend darlegen, dass es den Sachverhalt im Gegensatz zur Finanzverwaltung nicht in Zweifel zog.
Wichtig | Die Finanzverwaltung will sich mit der Entscheidung aber nicht zufriedengeben. Sie hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Diese wird beim BFH unter dem Az. VI B 136/15 geführt.
Quelle | FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.7.2015, 8 K 3609/13, Abruf-Nr. 146543 unter www.iww.de.
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