| Bekommen Nachkommen eines verstorbenen Angehörigen Sterbegeld, das sie versteuern müssen, können sie im Gegenzug Beerdigungskosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht (FG) Düsseldorf. |
Bisher, so das FG, sei es nur üblich, bei steuerfreien Sterbegeldleistungen eine Anrechnung auf die Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten vorzunehmen. Beerdigungskosten seien daher voll als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Sterbegeldbezug seinerseits steuerpflichtig ist.
Beachten Sie | Das FG hat die Revision zum BFH zugelassen.
Quelle | FG Düsseldorf, Urteil vom 15.6.2020, 11 K 2024/18 E, Abruf-Nr. 216861 unter www.iww.de
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