| Entsteht bei der Reparatur des Fahrzeugs Staub, sind die Kosten für die Reinigung des Fahrzeugs ein Teil der Reparaturkosten. Als solche sind sie erstattungspflichtig. |
Das musste sich ein Versicherer vor dem Amtsgericht Weiden sagen lassen. Das Gericht betont, sachverständig beraten, dass die Staubbeseitigung bei einem Metalldach-Cabriolet wichtig sei. Die Gummidichtungen seien im Dach besonders empfindlich.
Auch wenn das Gericht einen besonderen Aspekt (empfindliche Gummidichtungen) zur Begründung mitheranzieht, ist der Grundgedanke „Die Entfernung reparaturbedingten Staubs ist erstattungspflichtig“ auf jegliche Fälle übertragbar.
QUELLE | Amtsgericht Weiden, Urteil vom 28.6.2016, 1 C 318/16, Abruf-Nr. 187103 unter www.iww.de.
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