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Hinterbliebenenversorgung: Versorgungsanspruch kann entfallen, wenn Ehegatte 15 Jahre jünger ist

| Die Altersabstandsklausel in einer Versorgungsordnung, nach der ein Ehegatte keine Ansprüche hat, wenn er mehr als 15 Jahre jünger als der Arbeitnehmer ist, ist wirksam. |

Quelle | BAG, Urteil vom 20.2.2018, 3 AZR 43/17, Abruf-Nr. 199788 unter www.iww.de.

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