| Enthält die Reparaturrechnung eine Pauschale für Kleinteile, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer diese erstatten. |
So urteilte das Amtsgericht Schwandorf in einem Fall, in dem die Werkstatt zwei Prozent aus den Ersatzteilkosten für Kleinteile berechnet hatte. Das gilt nach Ansicht des Gerichts erst recht, wenn die Pauschale vom Schadengutachter ebenfalls kalkuliert wurde.
Quelle | Amtsgericht Schwandorf, Urteil vom 3.11.2016, 1 C 653/16, Abruf-Nr. 189810 unter www.iww.de.
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