| Der sog. „Kölner-Raser-Fall“ hat jetzt auch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt. Es ging um ein „Autorennen“ in der Kölner Innenstadt. Einer der Fahrer hatte die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Sein Wagen erfasste eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin, die später ihren durch die Kollision erlittenen schweren Verletzungen erlag. |
Das Landgericht Köln hatte zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. von einem Jahr und neun Monaten, jeweils mit Strafaussetzung zur Bewährung, verurteilt. Der BGH hat das Urteil hinsichtlich der Bewährungsentscheidung aufgehoben. Er hat zwei Punkte beanstandet:
Das Landgericht muss über die Bewährung nun erneut entscheiden. Unter den Vorgaben des BGH sieht es für die Angeklagten nicht gut aus.
Quelle | BGH, Urteil vom 6.7.2017, 4 StR 415/16, Abruf-Nr. 195226 unter www.iww.de.
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