Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht
Urteilskategorie
Urteilsarchiv

Aktuelle Gesetzgebung: Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014 in Deutschland

Spätestens ab 1. Juli 2014 muss in jedem Pkw eine Warnweste mitgeführt werden. Das sieht § 53a Abs. 2 Nr. 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor. Die Warnweste muss orange-rot, orange oder gelb sein und über zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite verfügen.

Hinweis: Es ist ratsam – auch wenn es nicht vorgeschrieben ist – weitere Warnwesten für Mitfahrer mitzuführen, die Westen im Fahrzeug griffbereit zu lagern und im Fall einer Panne oder eines Unfalls auch tatsächlich anzulegen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert