| Fährt der Geschädigte mit dem Mietwagen weniger als 20 km pro Tag, kann der Mietwagenanspruch nicht einfach abgelehnt werden. Es ist zu fragen, warum der Geschädigte den Mietwagen dennoch benötigte. |
Hierauf wies das Landgericht (LG) Rostock hin. Ist die Ehefrau erkrankt und soll vorsichtshalber für unvorhergesehene Fahrten zum Arzt ein Fahrzeug verfügbar sein, ist das dem Gericht Grund genug. Schon der Bundesgerichtshof (BGH) hatte entschieden, dass Krankheitsfälle Grund genug sind, die reine Verfügbarkeit eines Fahrzeugs als erforderlich im schadenrechtlichen Sinne anzusehen.
Quelle | LG Rostock, Urteil vom 5.9.2014, 1 S 257/09, Abruf-Nr. 142973 ; BGH, Urteil vom 5.2.2013, VI ZR 290/11, Abruf-Nr. 130926 unter www.iww.de.
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