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Bauvorbescheid: Bauvorhaben darf in NRW nicht als „grundsätzlich zulässig“ beschieden werden

| In NRW müssen in einem Bauvorbescheid alle gestellten baurechtlichen Fragen konkret beantwortet werden. Es ist daher zu unbestimmt, wenn das Vorhaben als „grundsätzlich zulässig“ beschieden wird. |

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