Bauvorbescheid: Bauvorhaben darf in NRW nicht als „grundsätzlich zulässig“ beschieden werden
| In NRW müssen in einem Bauvorbescheid alle gestellten baurechtlichen Fragen konkret beantwortet werden. Es ist daher zu unbestimmt, wenn das Vorhaben als „grundsätzlich zulässig“ beschieden wird. |
Schreibe einen Kommentar