| Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner auf Empfehlung des Rechtsausschusses angenommen. Damit wird die Lebenspartnerschaft der Ehe in einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des sonstigen öffentlichen Rechts gleichgestellt. |
Zugleich werden unterbliebene Anpassungen des bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt, das Adoptionsvermittlungsgesetz an das revidierte Europäische Übereinkommen vom 27.11.2008 über die Adoption von Kindern angepasst und weitere Änderungen vorgenommen.
Mit Koalitionsmehrheit wurde ein Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt. Darin hatte die Fraktion die Regierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach das Eheverbot für lesbische und schwule Paare abgeschafft wird.
Ebenfalls gegen die Stimmen der Opposition scheiterte ein Gesetzentwurf der Grünen zur abschließenden Beendigung der verfassungswidrigen Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften, durch den „Schlechterstellungen“ von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen beseitigt werden sollten. Dazu wurde auch ein Änderungsantrag der Grünen selbst gegen das Votum der Opposition abgelehnt.
Gegen das Votum der Opposition abgelehnt wurde zudem ein Antrag der Linken, die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare durch einen Gesetzentwurf zu beenden und damit einer Entschließung des Bundesrats zu folgen. Auch darin folgte der Bundestag einer Empfehlung des Rechtsausschusses.
Quelle | Deutscher Bundestag
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