Lösungen für Ihr Recht
Ansprüche aus Verkehrsunfällen
Nach einem Verkehrsunfall stellt sich für den Geschädigten die Frage, wie er seine Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend macht, welche einzelnen Ansprüche bestehen und in welcher Höhe diese durchgesetztwerden können.
Die absolut falsche Lösung ist wohl, der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Regulierung in die Hand zu geben. Geben Sie der gegnerischen Versicherung die Möglichkeit einen eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen und die einzelnen Schadenspositionen zu ermitteln, gilt folgendes:
Mit an Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit bekommen Sie weniger als Ihnen zusteht.
Wenn Sie glauben, die Versicherung steht auf Ihrer Seite und verhält sich fair, wenn Sie keinen Anwalt und keinen unabhängigen Sachverständigen einschalten, liegen Sie in zahlreichen Fällen falsch. Es gibt unzählige Beispiele aus der Praxis, in denen die Versicherer nach der ersten freundlich und kooperativ klingenden Korrespondenz die Regulierung zuungunsten des Geschädigten betrieben haben.
Sie haben einen Anspruch darauf, zur Regulierung Ihrer Ansprüche einen erfahrenen Rechtsanwalt zu beauftragen und ab einer gewissen Schadenshöhe ( Bagatellschaden ) einen unabhängigen Sachverständigen einzuschalten.
Die Kosten hierfür übernimmt der Schädiger, in dem Fall die Versicherung.Amtsgericht Staatsanwaltschaft Dortmund