Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht

Ehescheidung und Folgesachen

Neben der Ehescheidung sind oft weitere Folgesachen zu regeln…

Laut Angaben des statistischen Bundesamts ist die Zahl der Ehescheidungen seit Beginn der 50er Jahre angestiegen. Ende der 70er Jahre wurde das Verschuldensprinzip abgeschafft, d. h. bei einer Ehescheidung wird heute nicht mehr geprüft, wer die Schuld daran trägt, dass die Ehe zerrüttet ist.

Heute gibt es nur noch einen einzigen Scheidungsgrund: Das Gescheitertsein der Ehe. Die Ehe ist nach der Definition des Gesetzes dann gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Im Regelfall müssen die Eheleute zunächst ein Jahr getrennt leben, bevor sie sich einvernehmlich scheiden lassen können. In Ausnahmefällen finden sogenannte Härteklauseln Anwendung, z. B. bei Gewalt in der Ehe.

Die Entscheidung zur Trennung hat meist unterschiedliche Gründe. Eines haben jedoch alle Trennungen bzw. Scheidungen gemeinsam: Das Interesse der Eheleute ihre eigenen Ansprüche bestmöglich durchzusetzen und die Scheidung so preisgünstig wie möglich durchzuführen. Hierzu sollten beide Ehepartner zunächst einmal wissen, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie diese Ansprüche vor Gericht durchgesetzt werden können.

Auf dieser Homepage können Sie sich einen ersten Überblick über die Trennungs- und Scheidungsfolgesachen verschaffen. Diese Übersicht erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt erst recht keine qualifizierte Beratung. Sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Ehe gescheitert ist, wäre empfehlenswert, für die weitere Vorgehensweise den Rat eines qualifizierten Anwalts in zukünftige Entscheidungen mit einzubeziehen.

Vorrangiges Ziel sollte sein, eine gütliche Trennung herbeizuführen. Keinem der Eheleute sollte daran gelegen sein, mit Blick insbesondere auf finanzielle Interessen die Erinnerung auf sicherlich auch ein paar schöne Jahre zu zerstören. In einigen Fällen erweist sich diese Vorstellung allerdings als utopisch, so dass mit Hilfe eines qualifizierten Anwalts gerichtliche Lösungen herbeigeführt werden müssen.

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