Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht

Deutscher Anwaltsverein

Zweck des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist nach seiner Satzung die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft einschließlich des Anwaltsnotariats. Er fördert Rechtspflege und Gesetzgebung, bietet Aus- und Fortbildung an und pflegt Gemeinsinn und wissenschaftlichen Geist der Rechtsanwaltschaft.

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