Die Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im DAV ist ein Zusammenschluß von Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten, die sich speziell mit dem Familien- und Erbrecht befassen.
Die meisten führen das Familienrecht und das Erbrecht als Tätigkeitsschwerpunkt; andere sind Fachanwälte für Familienrecht. Die Arbeitsgemeinschaft wurde als „Arbeitsgemeinschaft Familienrecht“ 1993 vom DAV gegründet. Sie hat 1997 beschlossen ihre Tätigkeit auf das Erbrecht auszudehnen. Heute hat die Arbeitsgemeinschaft mehr als 3500 Mitglieder und ist damit die zweitgrößte Arbeitsgemeinschaft im DAV. Sie bietet jährlich eine Mitgliederversammlung mit umfangreichem Fachprogramm ( 25. – 27.11.99 in Berlin ); sie bietet laufend bundesweite Fortbildungsveranstaltungen und sechsmal im Jahr die Zeitschrift „Forum Familienrecht und Erbrecht“. Eine Schriftenreihe ist im Entstehen. Ein nach Amtgerichtsbezirken gegliedertes Mitgliederverzeichnis liegt vor. Sie veranstaltet jedes Jahr im Frühjahr eine Griechenlandreise, bei der wir uns mit allgemeinen Fragen unseres Berufes befassen (1999: Der Anwalt und sein Mandant). Jeden Herbst findet eine einwöchige Fortbildung in Saas Fee statt. Jedem Oberlandesgerichtsbezirk ist ein erfahrener Rechtsanwalt/-Rechtsanwältin zum Regionalbeauftragten bestellt, der zugleich Ansprechpartner für junge Kollegen ist.