Was ist, wenn Sie sich einen Anwalt nicht leisten können?
Wer bekommt Prozeßkostenhilfe? Prozesskostenhilfe erhält derjenige, der nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten der Prozessführung in einer zivilrechtlichen Streitigkeit aufzubringen.
Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen wird Prozesskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlungen bewilligt. Ändern sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse innerhalb der nächsten 48 Monate, kann es sein, dass die Prozesskosten ( teilweise ) nachgezahlt werden müssen.
Lohnt sich überhaupt noch der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, wenn sowieso Prozesskostenhilfe bewilligt wird? In Einzellfällen kann eine Rechtsschutzversicherung auch für den nützlich sein, dessen Einkommensverhältnisse die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zulassen. Kündigt Ihnen der Arbeitgeber und erhalten Sie im arbeitsgerichtlichen Verfahren eine Abfindung, werden 10 % dieser sozialen Ausgleichszahlung an das Gericht zu zahlen sein, obwohl Sie vorher Prozesskostenhilfe bekommen haben.
Haben sie einen schweren Verkehrsunfall, wird Ihnen möglicherweise Prozesskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren vor dem Landgericht bewilligt. Erhalten Sie dann irgendwann eine angemessene Ausgleichszahlung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, kann es sein, dass Sie davon im Nachhinein den Prozess finanzieren müssen. Bei einem Streitwert von mehreren 100.000,00 € kann das unter Umständen ziemlich teuer werden.
Ihr Einkommen und Ihr Vermögen (Gehaltszahlungen, Grundvermögen, PKW, Bausparvertrag u.s.w.) und die monatlichen Belastungen ( Miete, Darlehn ) sind dabei in einem Formular gegenüber dem Gericht offen zu legen. Sie müssen schriftlich versichern, dass Ihre Angaben vollständig und richtig sind. Dem Formular ist ein relativ leicht verständliches Merkblatt beigefügt; selbstverständlich bin ich aber auch gerne beim Ausfüllen des Formulars behilflich.
Hinweis: In der täglichen Praxis taucht hin und wieder die Frage auf, ob das Gericht die Richtigkeit der Angaben überprüft. Hierzu kann ich nur immer wieder darauf hinweisen, dass sämtliche Angaben vollständig und richtig sein müssen. Falsche Angaben im Prozesskostenhilfeformular sind kein Kavaliersdelikt.