Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht sieht ihre Aufgabe in der Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen und in der Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Zu diesem Zweck führt die Arbeitsgemeinschaft insbesondere bundesweite Veranstaltungen durch, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst stattfinden. Die Vorträge und Ergebnisse dieser Veranstaltungen werden in der Fachpresse veröffentlicht.
Die Arbeitsgemeinschaft will einen entschiedenen Beitrag für die sachgerechte anwaltliche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht leisten.
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht wendet sich insbesondere an die im Arbeitsrecht spezialisierten Kolleginnen und Kollegen.