An welchen Rechtsanwalt wende ich mich, wenn ich ein juristisches Problem habe? Bei der Vielzahl der Anwälte und der Anzahl verschiedener Rechtsgebiete ist die Frage durchaus berechtigt. Um die Suche nach einem qualifizierten Anwalt zu erleichtern, haben die Rechtsanwaltskammern eine Einteilung nach Fachanwälten, sowie Tätigkeits- und Interessenschwerpunkten eingeführt. Fachanwalt darf sich nennen, wer als Rechtsanwalt seine Qualifikation auf einem bestimmten Rechtsgebiet nach der Fachanwaltsordnung ( FAO ) gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Tätigkeitsschwerpunkte dürfen benannt werden, wenn der Anwalt nach seiner Zulassung mindestens 2 Jahre auf dem Gebiet nachhaltig tätig gewesen ist. Interessenschwerpunkte werden von Anwälten benannt, die sich für ein bestimmtes Rechtsgebiet besonders interessieren. Ich selbst bin mit den Rechtsgebieten Arbeits-, Familien- und Verkehrsrecht insbesondere aufgrund der ständigen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sehr gut vertraut. Meine Qualifikation auf diesen Gebieten habe ich durch die erfolgreiche Teilnahme an Fachanwalts- und Spezialisierungslehrgängen im Rahmen zusätzlicher Prüfungen unter Beweis gestellt. In anderen Rechtsgebieten muss ich Sie notfalls an einen qualifizierten Kollegen verweisen.
Die Mitgliedschaft im DAV, sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften ist nach meiner Auffassung selbstverständlich.