Die gegenseitigen Grundpflichten umfassen die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts. Streitigkeiten entstehen in der Regel bei der Frage, ob eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers bei vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers vorliegt, bei der Gewährung von Urlaub, Erkrankungen während des Urlaubs und die Haftung des Arbeitnehmers für von ihm angerichtete Sach- und Vermögensschäden beim Arbeitgeber.
Regelungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
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