Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses

Schon bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses tauchen auch Fragen auf, bei denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber meist nicht genau über die Rechtslage unterrichtet sind.

Bereits beim Einstellungsgespräch und im Personalfragebogen werden Sie mit Fragen konfrontiert, die nur teilweise zulässig sind. Beliebt ist u. a. die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft, dem Gesundheitszustand, Vorstrafen, Ermittlungs- und Strafverfahren, Gewerkschaftszugehörigkeit, Partei- und Religionszugehörigkeit.

Auch bei der Eignungsüberprüfung werden häufig Tests verlangt, deren Zulässigkeit zumindest umstritten ist. Teilweise wird jedoch z. B. sogar die Genomanalyse als zulässig erachtet.

Häufigster Streitpunkt ist jedoch der Abschluss und die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages.

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