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Versicherungsrecht: Änderung des Begünstigten in der Lebensversicherung ist nur schriftlich möglich

| Will man nach Scheidung die begünstigte Person in der Lebensversicherung ändern, muss man dies schriftlich machen. Anderenfalls zahlt die Versicherung statt an die aktuelle Ehefrau an die Ex. |

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