Allgemeines zum Verkehrsrecht

Ob Unfall oder Bußgeldbescheid…

Das Rechtsgebiet des Verkehrsrechts ist sehr umfangreich und fängt bei der Abwicklung von einfachen Verkehrsunfällen an und reicht über Unfälle mit schwersten Verletzungen, bis hin zu Bußgeld- und Strafverfahren und Streitigkeiten aus Kauf- und Kfz-Leasingverträgen usw.

Das Verkehrsrecht spielt in unserer Kanzlei eine sehr wesentliche Rolle. Im Jahre 2001 habe ich den Fachanwalts-Lehrgang Verkehrsrecht erfolgreich absolviert, der als theoretische Voraussetzung für die Zulassung als Fachanwalt für Verkehrsrecht vorgesehen war.

Da ich bereits Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin, habe ich darauf verzichtet, auch noch die Zulassung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beantragen. Zahlreiche Urteile und Beschlüsse, die ich für meine Mandanten in den letzten Jahren erwirkt habe, sind in der Fachzeitschrift „Verkehrsrecht Aktuell“ abgedruckt, beispielsweise zum Thema Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen und Anforderungen an den Inhalt eines Urteils im Bußgeldverfahren.

Trotz der Fachanwaltszulassungen im Arbeits- und Familienrecht gehört die Abwicklung von Verkehrsunfällen und insbesondere die Verteidigung in Bußgeldverfahren zur Tagesordnung in der Kanzlei. Das Verkehrsrecht gehört neben den Rechtsgebieten Familienrecht und Arbeitsrecht zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten.

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