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Ehescheidung: Bei Vorauszahlungen nach der Scheidung ist Vorsicht geboten

| Solange das Finanzamt nicht weiß, dass die Eheleute nicht mehr zusammen zu veranlagen sind, kann es davon ausgehen, dass der die Vorauszahlungen leistende Ehegatte die Steuerschulden beider begleichen will. |

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