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Unfallschadensregulierung: Kein Abzug der Mehrwertsteuer bei Privatfahrzeug eines Unternehmers

| Wenn ein Unternehmer einen Unfall mit seinem Privatfahrzeug hat, hat er Anspruch auf die Bruttobeträge. |

Das ist eine Selbstverständlichkeit, muss aber immer wieder von den Gerichten, wie jüngst vom Amtsgericht Schwarzenbek bestätigt werden.

HINWEIS | Zur Ehrenrettung der Versicherer sei eingeräumt, dass der Fehler oft schon bei der Schadenmeldung beginnt. Wer beim Vorsteuerabzug „ja“ ankreuzt, wird Mühe haben, das mit Hinweis darauf, dass das Privatfahrzeug betroffen ist, wieder zu korrigieren. Da ist also ausreichende Sorgfalt anzuraten, besser noch anwaltliche Hilfe.

Quelle | Amtsgericht Schwarzenbek, Urteil vom 4.5.2015, 2 C 403/14, Abruf-Nr. 144958 unter www.iww.de.

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