Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht
Urteilskategorie
Urteilsarchiv

Unfallschaden: Reparatursatz für Scheinwerfer ist nicht ausreichend

| Dem Geschädigten steht beim Haftpflichtschaden ein kompletter Scheinwerfer als Ersatz zu, wenn eine Aufhängungslasche abgerissen ist. Die Reparaturlaschen stellen zwar die Funktionsfähigkeit wieder her, aber nicht den vorherigen Zustand. |

Das stellte das Landgericht (LG) Düsseldorf eindeutig klar. Die Entscheidung beruht auf einer Fiktivabrechnung. Sie ist sehr ausführlich begründet und stützt sich letztlich darauf, dass die Reparaturlaschen nur einmal funktionieren. Deshalb werde der Geschädigte bei einem weiteren und eventuell selbst verschuldeten Unfall erhöhte Kosten haben. Wenn das sogar bei der Fiktivabrechnung gilt, dann gilt es umso mehr bei einer durchgeführten Reparatur, bei der der Scheinwerfer tatsächlich erneuert wurde, weil das im Schadengutachten so vorgesehen war.

Quelle | LG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.2017, 22 S 157/16, Abruf-Nr. 191300 unter www.iww.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert