Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht

Personenschäden

Die bekannteste Position bei Personenschäden ist das Schmerzensgeld. Im Vergleich zu manch anderen Ländern halten sich die Gerichte bei der Bemessung des Schmerzensgeldes noch zurück. Zwar ist in den vergangenen Jahren eine deutliche Steigerung zu erkennen, im Vergleich zu Schmerzensgeldzahlungen in den USA schneidet die Bundesrepublik Deutschland jedoch deutlich schlechter ab.

Neben dem Schmerzensgeld gibt es jedoch andere Schadenspositionen, die zwar noch wenig bekannt sind, jedoch im Vergleich zum Schmerzensgeld meist erheblich höher sind. Dazu gehört der Erwerbsschaden, der Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Heilbehandlungskosten, Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts und z.B. Schadensersatz wegen entgangenen Dienste.

Vermehrte Bedürfnisse sind alle unfallbedingten, ständig wiederkehrenden Aufwendungen, die den Zweck haben, diejenigen Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigung seines körperlichen Wohlbefindens entstehen.

Als ersatzpflichtige Kosten kommen z.B. folgende Positionen in Betracht:

Ersatzpflichtige Kosten bei Personenschäden

  • Automatik und andere zusätzliche Einrichtungen für einen Kfz
  • Behindertenwerkstatt (Kosten wie Aufwendungen zur Teilnahme am Erwerbsleben sind im Rahmen der vermehrten Bedürfnisse auch dann vom Schädiger zu erstatten, wenn sich die Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt wegen der anfallenden hohen Kosten wirtschaftlich an sich nicht lohnt)
  • Diät
  • Elektronische Schreibhilfe
  • Höhere Heizkosten (z.B. bei Brandverletzungen)
  • Kleidermehrverschleiß (z.B. bei Amputationen)
  • Körperpflegemittel
  • Orthopädische Hilfsmitteln
  • Pflegekosten
  • für den Umbau bzw. Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
  • Kuren (die medizinische Erforderlichkeit einer Kur zur Besserung oder Linderung von Unfallfolgen ist in jedem Fall zu überprüfen)

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