Fachanwalt für Arbeitsrecht & Fachanwalt für Familienrecht

Bußgeldverfahren

Rote Ampel, zu schnell, Abstand, Punkte…

Bei Rotlicht über die Ampel, zu schnell durch die Radarfalle. Nicht in allen Fällen kann Ihr Anwalt eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen. Erfahrungsgemäß macht es jedoch grundsätzlich Sinn, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

Nachweislich werden in zahlreichen Bußgeldakten die Verfahren nach einem Einspruch eingestellt, beispielsweise weil der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen ist, Fehler bei Durchführung des Messverfahrens passiert sind, wichtige Dokumente in der Ermittlungsakte fehlen oder in Folge eingetretener Verjährung die Behörde bzw. das Gericht gezwungen ist, das Verfahren gegen den jeweiligen Betroffenen einzustellen.

Aktuell: Seit einiger Zeit arbeite ich mit der VUT Sachverständigen GmbH & Co KG zusammen. Die VUT prüft auf Kosten Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob u. a. Geschwindigkeitsmessungen technisch ordnungsgemäß erfolgt sind. Seit meiner Zusammenarbeit mit der VUT ist die Zahl der eingestellten Bußgeldverfahren nach Einspruch und Vorlage eines Gutachtens spürbar angestiegen! Weitere Informationen finden Sie auf www.vut-verkehr.de.

Für Autofahrer, die im Straßenverkehr einen Fehler gemacht haben, gilt ebenfalls der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“. Die Behörden und Gerichte müssen ein Fehlverhalten nachweisen, wenn sie Bußgeld kassieren wollen. Es ist deshalb unklug, übereilt Angaben zur Sache zu machen. Sie sind lediglich verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Wenn ein Familienmitglied eine Verkehrsübertretung begangen hat, sind Sie nicht verpflichtet, den Namen des Familienmitglieds zu nennen. Hier gilt das sog. Zeugnisverweigerungsrecht.

Ein Rechtsanwalt hat die Möglichkeit, Akteneinsicht bei der Bußgeldbehörde zu beantragen. Aus der Akte ist ersichtlich, welche Beweismittel gegen den Betroffenen vorliegen. Erst nach Akteneinsicht sollte entschieden werden, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aufrecht erhalten werden soll und ob das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.

Kein Betroffener ist verpflichtet, polizeilichen Vorladungen nachzukommen und sich dazu zu äußern, ob er zur fraglichen Zeit am Steuer saß und den ihm zur Last gelegten Verkehrsverstoß begangen hat.

Wenn der Fahrer nicht von der Behörde ermittelt werden kann, besteht zwar grundsätzlich die Gefahr, dass die Behörde eine Fahrtenbuchauflage erteilt. Die Fahrtenbuchauflage darf jedoch grundsätzlich nur für bestimmbare Fahrzeuge verhängt werden. Auch die Fahrtenbuchauflage ist mit Rechtsmitteln anfechtbar.

Die Möglichkeiten, einen Bußgeldbescheid anzufechten, sind so umfangreich, dass eine genaue Darstellung den Rahmen dieser Seite sprengen würde. Einzelne Entscheidungen werden monatlich in juristischen Zeitschriften zum Verkehrsrecht veröffentlicht. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wird sich, soweit er sich auf dem Bereich des Verkehrsrechts spezialisiert hat, für Sie auf dem Laufenden halten. Gerade in dem Bereich, wo es um die Verhängung eines Fahrverbots geht, sind regelmäßig zahlreiche Entscheidungen veröffentlicht, die zu Ihrer Verteidigung herangezogen werden können.

Nach den Umständen des Einzelfalles muss der Richter von der Verhängung eines Fahrverbots absehen, notfalls gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße. Die Anforderungen sind jedoch sehr streng, dem Gericht muss beispielsweise dargelegt werden, dass für den Fall der Vollstreckung des Fahrverbots der Verlust des Arbeitsplatzes droht, hierzu wird notfalls auch mal der Arbeitgeber als Zeuge vernommen. Besteht die Möglichkeit, noch drei bis vier Wochen offenen Resturlaub zu nehmen, sieht es schlecht aus in Bezug auf das Fahrverbot. Gleiches gilt, wenn die finanziellen Verhältnisse die Beschäftigung eines Fahrers erlauben, das Gericht prüft sogar, ob die Aufnahme eines Kredits möglich und zumutbar ist.

Auch davon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen. Erfahrungsgemäß sind die Behörden etwas großzügiger als die Gerichte. Deshalb sollte so früh wie möglich versucht werden, das Fahrverbot gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße vom Tisch zu kriegen. Dazu ist es zwingend notwendig, dass nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und nach Prüfung sämtlicher Tatsachen der Behörde die Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot dargelegt werden.

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