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Erbrecht: Vollstreckung von rückgeforderter Arbeitslosenhilfe gegen den Erben

| Die Agentur für Arbeit kann Forderungen gegen den Erblasser aus einem bestandskräftigen Verwaltungsakt nicht durch Haftungsbescheid gegenüber den Erben geltend machen. Sie kann und muss den ursprünglichen Verwaltungsakt gegen die Erben vollstrecken.|

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